Die berufliche Veränderung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Wir
gestalten und unterstützen berufsbezogene Lernprozesse und die
Erweiterung persönlicher Ressourcen.
LehrgangsbeschreibungSozialversicherungsfachangestellte beurteilen die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen Finanzierungsfragen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Kundengewinnung.
Sozialversicherungsfachangestellte sind kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner in allen Fragen der Sozialversicherung. Mit ihren umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Sozialgesetze und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beraten Sozialversicherungsfachangestellte Versicherte und Arbeitgeber. Außerdem bieten sie gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge an und stellen Leistungen im Krankheits- und Pflegefall zur Verfügung. Sie werden beispielsweise bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Krankenkassen eingesetzt.
Sozialversicherungsfachangestellte klären sie u. a. darüber auf, wer kranken- und rentenversicherungspflichtig ist und unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige mitversichert sind.
Weiterhin arbeiten sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten, Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus erledigen Sie Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen.
Lehrgangsdauer:
Vollzeit: 24 Monate
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Teilnehmeranzahl:
maximal 20 Teilnehmer
Zugangsvoraussetzung:
mindestens Hauptschulabschluss und bestehen des Eignungstests
Abschluss:
staatlich anerkannt
Urlaub:
ca. 5 Wochen im Jahr in Anlehnung an die Schulferien
Lehrgangsinhalte
Gegenstand des theoretischen Unterrichts
wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
wie man Kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss
Auszubildende, die die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung gewählt haben, lernen außerdem:
wie man Arbeitgeber und Beschäftigte über Besonderheiten bei der Versicherungspflicht und -freiheit berät
wie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellt
wie man kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglicht
welche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung bestehen
wie man Kunden über die Vorteile der freiwilligen Versicherung informiert
was bei der Berechnung, beim Einzug und bei der Überwachung der Beiträge zu beachten ist
FördermöglichkeitenFördermöglichkeiten durch Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder Rentenversicherungsträger und anderen Sozialversicherungsträgern.
Bitte informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Stellen.
Lehrgangsbeschreibung
Lehrgangsinhalte
Fördermöglichkeiten
Sozialversicherungsfachangestellte beurteilen die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen Finanzierungsfragen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Kundengewinnung.
Sozialversicherungsfachangestellte sind kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner in allen Fragen der Sozialversicherung. Mit ihren umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Sozialgesetze und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beraten Sozialversicherungsfachangestellte Versicherte und Arbeitgeber. Außerdem bieten sie gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge an und stellen Leistungen im Krankheits- und Pflegefall zur Verfügung. Sie werden beispielsweise bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Krankenkassen eingesetzt.
Sozialversicherungsfachangestellte klären sie u. a. darüber auf, wer kranken- und rentenversicherungspflichtig ist und unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige mitversichert sind.
Weiterhin arbeiten sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten, Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus erledigen Sie Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen.
Lehrgangsdauer:
Vollzeit: 24 Monate
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Teilnehmeranzahl:
maximal 20 Teilnehmer
Zugangsvoraussetzung:
mindestens Hauptschulabschluss und bestehen des Eignungstests
Abschluss:
staatlich anerkannt
Urlaub:
ca. 5 Wochen im Jahr in Anlehnung an die Schulferien
Gegenstand des theoretischen Unterrichts
wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
wie man Kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss
Auszubildende, die die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung gewählt haben, lernen außerdem:
wie man Arbeitgeber und Beschäftigte über Besonderheiten bei der Versicherungspflicht und -freiheit berät
wie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellt
wie man kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglicht
welche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung bestehen
wie man Kunden über die Vorteile der freiwilligen Versicherung informiert
was bei der Berechnung, beim Einzug und bei der Überwachung der Beiträge zu beachten ist
Fördermöglichkeiten durch Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder Rentenversicherungsträger und anderen Sozialversicherungsträgern.
Bitte informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Stellen.